GÜVO – was ist das?
GÜVO steht für „Verordnung zur Übernhame von Gebäudevermesseungen von Privatpersonen in das Liegenschaftskataster“
Und was bedeutet das?
Wenn Sie neu bauen, müssen Sie das fertiggestellte Gebäude für die Katasterfortführung einmessen lassen.
In Bayern kann dies durch zugelassene Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen durchgeführt werden.
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich, übernehmen die Gebäudevermessung unter Berücksichtigung der amtlichen Vorgaben und leiten alle Daten direkt an das Vermessungsamt weiter.
Durch die Vermessung durch uns können Kosten seitens des Bauherren eingespart werden.